2. Beitritt der DDR zum Antarktisvertrag

Am 1. Dezember 1959 schlossen zwölf Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Chile, the Frankreich, Japan, Neuseeland, Norwegen, die Republik Südafrika, die Sowjetunion, Großbritannien und die Vereinigten Staaten von Amerika) in Washington den Antarktisvertrag ab, um das von 1959 bis 1961 stattfindende "Internationale Geophysikalische Jahr" rechtlich abzusichern.

 

Kernpunkte des Vertrages - Gebietsansprüche werden nicht anerkannt
  - freier Zugang für alle Vertragspartner, Inspektionen jederzeit   möglich
  - Verbot des Verbringens von Waffen, insbesondere Kernwaffen
  - Verbot der wirtschaftlichen Nutzung

 

Da der Vertrag allen Staaten offensteht, sind diesem bis Mai 2000 folgende weiteren Staaten beigetreten:( Brasilien, Bulgarien, Volksrepublik China, Ecuador, Finnland, Deutschland, Indien, die Niederlande, Polen, Peru, Schweden, Süd-Korea, Spanien und Uruguay), die als Konsultativ-Staaten Vollmitglieder wurden, denen alles Rechte und Pflichten auferlegt sind. Hierzu gehört u.a. der Betrieb und die Unterhaltung einer eigenen Forschungsstation, auf der tatsächlich wissenschaftliche Arbeit stattfindet, und die nicht nur der Präsenz eines Staates dienen darf.

Der politischen Führung der DDR war insbesondere in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts immens viel an außenpolitischer Anerkennung gelegen, sodaß der Beschluß gefaßt wurde, einen Antrag auf Aufnahme als Konsultativmitglied des Antarktisvertrags zu stellen. Dies erfolgte im Jahre 1981. Auf der XIV. Konsultativtagung der Antarktisvertragsstaaten wurde die DDR offiziell Mitglied der Konsultativrunde. Eine eigene Forschungsstation mußte nun her.

Maximum-Karte der Deutschen Post der DDR

Maximum-Karte der Sonderbriefmarke vom 22.03.88 mit Ansicht der Station im Sommer

 

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